Rechtsanwalt Thomas Krings verhilft Ihnen bei Unfällen zu Ihrem Recht.
Einige schwarze Schafe unter den Unfallversicherern versuchen in jedem Fall, eine Leistungsminderung der Unfallversicherung durchzusetzen, beispielsweise mit dem Argument der Vorerkrankung. Diese Beweis muss jedoch der Versicherer zunächst erbringen. Davon auszugehen, dass Sie, beispielsweise durch erhöhtes Lebensalter, automatisch vorerkrankt waren, ist nicht legitim. In unserer Kanzlei für Versicherungsrecht bearbeiten wir diese Art von Argumentation immer wieder und weisen erfolgreich die Leistungsminderung der Unfallversicherung zurück. Ein Präzedenzfall dafür wurde beispielsweise durch das OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014, 7 U 35/14 gelegt. Auch eine Kürzung der Invaliditätsentschädigung ist nur dann rechtmäßig, wenn eine Vorschädigung im relevanten Umfang nachgewiesen werden kann.
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Herr Krings ist da, wenn Versicherungen nicht zahlen!
- Wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt
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Fachanwalt Thomas Krings
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt spezialisiert sich Herr Krings auf die Rechtsgebiete Versicherungsrecht und Verkehrsrecht. Immer dann, wenn Versicherungen nicht zahlen wollen, setzt sicher Herr Krings mit Geschick, Verhandlungstaktik und viel Erfahrung für seine Mandanten ein.
Wenn Verbraucher eine private Unfallversicherung abschließen, gehen sie davon aus, im Ernstfall Folgekosten nicht übernehmen zu müssen oder eine Entschädigung zu erhalten. Je nachdem ob Sie Opfer oder Verursacher sind, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten Ihrer oder der Versorgung des Gegenübers. Auch Arbeitgeber schließen eine Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter ab. In beiden Fällen kann es dazu kommen, dass der Versicherer nicht zahlen möchte. Das raten unsere Experten der Kanzlei Krings & Wöhler.
In welchen Fällen lohnt sich die private Unfallversicherung?
Unfallversicherungen ergeben für alle Bereiche des Lebens Sinn. Unser Alltag ist mit Risiken verbunden und kann jederzeit durch unvorhergesehene Unfälle gestört werden. Am Arbeitsplatz muss Ihr Arbeitgeber für Sie die gesetzliche Unfallversicherung abschließen. Diese schützt sie auf dem direkten Arbeitsweg, am Arbeitsplatz und im Firmengebäude. Bereits bei einer Abzweigung des Heimwegs greift die Versicherung nicht mehr. Für private Belange sollten Sie daher private Versicherungen rund um Unfälle, Arbeitsunfähigkeit und wenn gewünscht Zusatzversicherung zur gesundheitlichen Versorgung abschließen.
Diese Unfälle sind durch Ihre Versicherung abgedeckt
Jeder Versicherer legt im Rahmen des Vertragsabschlusses fest, welche Leistungen von seinem Versicherungsangebot abgedeckt werden. In der Regel werden zunächst einmal Bergungs- und Versorgungskosten übernommen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind ist dadurch gesichert, dass Sie gut im Krankenhaus ankommen und gegebenenfalls bei riskanten Outdooraktivitäten für Sie kostengünstig gerettet werden. Auch das sogenannte Krankenhausgeld wird oft ausgezahlt. Invaliditätsleistungen werden ebenfalls übernommen. Diese fallen an, wenn Sie bei einem Unfall so verletzt werden, dass Sie zunächst ihrer Arbeit nicht nachkommen können. Notwendige kosmetische Operationen und im drastischen Folgenfall eine Unfallrente sind oft sehr genau in den Verträgen definiert. Übergangsleistungen und Todesfallleistungen kommen zudem Ihrer Familie oder der Familie des durch Sie Verunglückten zugute.
Private Unfallversicherung zahlt nicht? Daran kann es liegen
Die Ausschüttung von Versicherungsleistungen ist an die vertraglich vereinbarten Faktoren und Fristen gebunden. So kann der Versicherer beispielsweise ungewöhnlich riskante Sportarten von Anfang an aus seinem Angebot ausschließen. Alkohol- und Drogenkonsum sind in den allermeisten Fällen (mögliche Ausnahme bspw. wenn die Drogen nicht wissentlich eingenommen wurden) ein Ausschlussgrund für die Erstattung. Auch Unfälle die durch Vorerkrankungen wie Epilepsie oder gesundheitliche Notfälle wie kreislaufbedingte Ohnmacht, Schlaganfall oder Infarkt ausgelöst werden, sind nicht versichert. Geschieht der Unfall während einer Straftat, wozu auch Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen Demonstrationsauflagen zählen können, sind Sie nicht versichert. Sie sind zudem in der Pflicht, den Unfall so schnell wie möglich nach den vereinbarten Fristen zu melden. Ärzte müssen die Verletzungen als Folge des Unfalls innerhalb von 15 Monaten feststellen und klar auf den Unfall zurückführen können.
TIPP
Menschen die in ihrer Freizeit Extremsportarten ausüben oder ungewöhnliche Reisen unternehmen sollten sich zuvor durch den Versicherer beraten lassen, ob und in welchem Umfang sie versichert sind. Erst dann sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen. Unsere Kanzlei für Versicherungsrecht prüft gern die Konditionen der Versicherung und berät Sie zum Abschluss des Vertrags. Fragen Sie Ihre Beratung jetzt an.
Diese vertraglichen Pflichten haben Versicherte
Die Leistungsminderung der Unfallversicherung oder eine Ablehnung der Zahlung im Ernstfall kosten Nerven und Geld. Daher sollten Versicherte ihren Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsanbieter kennen und einhalten. So finden sich beispielsweise die Fristen zur Meldung von Unfällen in den Infoblättern, die Sie im Rahmen des Vertragsabschlusses erhalten. Auch die Dokumentation des Unfalls ist essentiell. Meist übernehmen Polizei und Rettungskräfte die fotografische Dokumentation, wenn Unfallopfer dazu nicht in der Lage sind. Bei leichten Unfällen sind Sie selbst in der Pflicht, durch Bilder, Videos, Zeugenaussagen und andere Beweismittel zu belegen, wie es zu dem Unfall kam. Auch Röntgenbilder und Bewertungen durch behandelnde Ärzte spielen hier hinein. Zu den Pflichten des Versicherten zählt jedoch auch die Deckung der monatlichen Beiträge, Mitteilung privater und beruflicher Änderungen und jede im Vertrag vermerkte Handlung.
So berechnet sich die Gliedertaxe beim Unfall
Auch die Höhe der maximalen Ausschüttung privater Versicherungen ist so variabel, dass Versicherer sich hier häufig aus der Verantwortung ziehen können. Die Kürzung der Invaliditätsentschädigung oder zu niedrige Erstattung der Gliedertaxe beim Unfall sind häufig an den Tarif gebunden. So können Sie Basis- und Premiumtarife buchen, die Sie im Zweifel benachteiligen, weil ein Körperteil verletzt wurde, das in Ihrem Tarif niedrig bezuschusst wird. Die Gliedertaxe Schulter ist beispielsweise oft an die Gliedertaxe für den Arm oder Oberarm gebunden. Der Verlust oder die Unbrauchbarkeit eines Armes werden je nach Versicherer mit 50 bis 70% Gliedertaxe berechnet. Die Gliedertaxe Schulter kann also geringer ausfallen, da es sich nicht um den ganzen Arm handelt. Ähnlich wie mit der Gliedertaxe Schulter sieht es auch mit der Gliedertaxe Knie aus. Ein verletztes Knie schränkt im Zweifel das ganze Bein ein, wobei die Gliedertaxe für Knie und Sehnen dann oft geringer angesetzt wird.
TIPP
Um der Kostenfalle rund um die Gliedertaxe beim Unfall zu entgehen, sollten Sie einen Tarif wählen, der für Ihre Arbeit oder Ihren Lebensstil wichtige Körperteile bevorzugt. Im Lauf- oder Radsport und Berufen, bei denen Sie viel gehen und stehen müssen, ist die Gliedertaxe Knie essentiell. Arbeiten Sie ohnehin im Sitzen kann eine Versicherung der Hände und Arme wichtiger sein. Lassen Sie sich von unseren Experten rund um dieses Thema beraten!
Leistungsminderung der Unfallversicherung rechtmäßig?
Einige schwarze Schafe unter den Unfallversicherern versuchen in jedem Fall, eine Leistungsminderung der Unfallversicherung durchzusetzen, beispielsweise mit dem Argument der Vorerkrankung. Diese Beweis muss jedoch der Versicherer zunächst erbringen. Davon auszugehen, dass Sie, beispielsweise durch erhöhtes Lebensalter, automatisch vorerkrankt waren, ist nicht legitim. In unserer Kanzlei für Versicherungsrecht bearbeiten wir diese Art von Argumentation immer wieder und weisen erfolgreich die Leistungsminderung der Unfallversicherung zurück. Ein Präzedenzfall dafür wurde beispielsweise durch das OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014, 7 U 35/14 gelegt. Auch eine Kürzung der Invaliditätsentschädigung ist nur dann rechtmäßig, wenn eine Vorschädigung im relevanten Umfang nachgewiesen werden kann.
Juristisch gegen Kürzung der Invaliditätsentschädigung vorgehen
In unserer Kanzlei für Versicherungsrecht haben wir immer wieder mit Zahlungsverzögerungen, Entscheidungsverzug oder unrechtmäßigen Kürzungen der Leistungen für Versicherte zu tun. Die private Unfallversicherung zahlt nicht, rekonstruktive Operationen werden als unnötig abgelehnt oder Vorschädigungen vorausgesetzt ohne medizinische Befunde. Unser Team der Kanzlei Krings & Wöhler berät Sie umfassend zu Ihrem Recht und setzt Forderungen gegenüber den Versicherern für Sie juristisch durch. Wir vertreten Sie vor Gericht, falls der Versicherer die Zahlung verweigert und prüfen für Sie Verträge, bevor Sie eine Unfallversicherung abschließen. Lassen Sie sich durch unsere Experten beraten und erhalten Sie die Leistung, die Ihnen im Krankheitsfall zusteht.
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