Unverhoffte Post vom Insolvenzverwalter
Sie haben unverhofft Post vom Insolvenzverwalter Ihres (ehemaligen) Kunden erhalten. Hierin werden Sie zur Rückzahlung längst erhaltener Gelder aufgefordert. Begründet wird dies mit der Behauptung, Ihr Kunde sei ab einem bestimmten Zeitpunkt zahlungsunfähig gewesen. Ihre Kenntnis hierüber sei aus bestimmten Umständen heraus zu vermuten.
Was ist zu tun?
Haben Sie eine Anfechtungsversicherung oder eine Kreditversicherung oder sogar beides abgeschlossen? Oder haben Sie vielleicht gar keine Ausfallversicherung abgeschlossen? Möglicherweise haben Sie auch Ihren Kunden ohne ein Limit beliefert, so dass kein Versicherungsschutz besteht…
Fachkundige juristische Hilfe ist erforderlich
Ganz egal. Sie sollten sich in jedem Fall fachkundiger juristischer Hilfe bedienen.
Anfechtungsversicherung
Falls Sie eine Anfechtungsversicherung abgeschlossen haben, so sind Anforderungen an Sie als Versicherungsnehmer zum Erhalt der versprochen Entschädigungsleistung nicht gerade gering. Sind die Anforderungen der verschiedenen Anfechtungsversicherer auch unterschiedlich, im Allgemeinen wird jedoch von Seiten der Versicherer gefordert, dass
die Rückzahlung an den Insolvenzverwalter bereits erfolgt
und
die Insolvenzanfechtung rechtmäßig erfolgt ist.
Wissen Sie ob die Insolvenzanfechtung rechtmäßig ist? Sollen Sie – um die Versicherungsleistung zu erhalten - an den Insolvenzverwalter zahlen? Aber wie wird Ihr Versicherer dies beurteilen?
Lassen Sie sich von uns als spezialisierte Anwälte beraten und gegebenenfalls vertreten! Uns als Ihre – möglicherweise einzige - unabhängige Interessensvertretung können Sie uneingeschränkt vertrauen.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Insolvenzanfechtung und beraten Sie, ob eine Abwehr der Forderungen des Insolvenzverwalters Aussicht auf Erfolg hat. Halten wir nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage die Anfechtung für rechtmäßig, so stimmen wir uns für Sie hinsichtlich des Ergebnisses unserer Prüfung eng mit Ihrem Versicherungsmakler und Versicherer ab. Eine möglichst schnelle Regulierung Ihres Ausfalls ist dann unser gemeinsames Ziel.
Kein Versicherungsschutz
Verfügen Sie über keinen - oder nur über einen unzureichenden – Versicherungsschutz, so prüfen wir für Sie allumfassend die Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Rückforderung Ihrer längst erhaltener Entgelte. Nicht selten stellen sich die geltend gemachten Rückforderungsansprüche bei näherer Betrachtung als unbegründet heraus.
Bestehen begründete Zweifel an der Insolvenzanfechtung so vertreten wir Sie mit Nachdruck außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwehr der Ihnen gegenüber geltend gemachten Forderung.
Herr Rechtsanwalt Krings ist im Jahr 2015 als "Anfechtungsassistent in der Insolvenz" (mit dem Themenschwerpunkt: Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen) von der RWS Insolvenzakademie zertifiziert worden.